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Stellenabbau bei Bombardier: Hinweise für betroffene Arbeitnehmer (Teil 2)

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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial Results for the Fourth Quarter and the Year Ended December 31, 2015) veröffentlicht wurde, soll demnach eine “Global workforce optimization” stattfinden. Dies bedingt den Abbau von 7000 Arbeitsplätzen weltweit, wovon nach aktuellen Medienberichten womöglich 1430 Arbeitsplätze in Deutschland betroffen sind. Unabhängig davon, ob Bombardier zeitglich in bestimmten Wachstumsgebieten neue Arbeitsplätze schaffen will, könnte es also dazu kommen, dass es für einige Arbeitnehmer eng wird. In einem solchen Fall könnte die Kernfrage lauten: “Was muss ich als Arbeitnehmer beachten, wenn ein Unternehmen den Abbau von Stellen ankündigt?” Vorsicht, wenn der Inhalt des Arbeitsverhältnisses geändert wird: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hat der Arbeitgeber ein [...]

Der Beitrag Stellenabbau bei Bombardier: Hinweise für betroffene Arbeitnehmer (Teil 2) erschien zuerst auf vi-press.


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